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Jobs Manchmal kommt man als Student um´s Jobben einfach nicht herum um das Finanzierungskonzept auf solide Beine zu stellen. Aber auch wertvolle Erfahungen für die Berufswahl und für den Einstieg ins Berufleben können hier gesammelt werden. Welche Formen es gibt und was dabei zu beachten ist, wird hier vorgestellt. Der Werkstudent … ist ein ordentlich eingeschriebener Student, der eine bezahlte Tätigkeit mit Bezug zum Studieninhalt ausübt. Im Gegensatz zum Praktikum wird die Arbeit neben dem laufenden Studium ausgeübt. Sie ist in der Regel unbefristet und auf max. 20 Stunden pro Woche beschränkt. Der Praktikant … übt eine meist auf drei bis zwölf Monate begrenzte Vollzeitbeschäftigung mit dem Ziel aus, praktische Erfahrung für den angestrebten Beruf zu sammeln. Gleichzeitig stellt ein Praktikum eine gute Möglichkeit für Betriebe und Praktikanten dar, sich als zukünftiger Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer kennen zu lernen. der Freiberufler … übt eine selbstständige Tätigkeit aus, die nicht der Gewerbeordnung unterliegt. Er erbringt auf Rechnung für einen Auftraggeber geistig-ideelle Leistungen, die einer besonderen Qualifikation bedürfen. Der Start ist für Freiberufler – auch Freelancer genannt – denkbar einfach: Eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen und schon kann´ s losgehen. Die Anmeldung eines Gewerbes muss nicht erfolgen, der Freiberufler ist damit nicht gewerbesteuerpflichtig. Ist nicht eindeutig klar, ob es sich um eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit handelt, hat das Finanzamt das letzte Wort. der Gewerbetreibende … ist selbstständig tätig, aber kein Freiberufler. Ebenso wie dieser erbringt er für einen Auftraggeber eine Leistung auf Rechnung, allerdings fällt seine Tätigkeit nicht unter die Katalogberufe oder die den Katalogberufen ähnlichen Berufe (s. Der Freiberufler). Als Gewerbetreibender ist eine Gewerbeanmeldung notwendig, die allerdings für die meisten Gewerbearten schnell und unkompliziert zu haben ist. Sie ist beim zuständigen Gewerbe-/Ordnungsamt für paar Euro erhältlich. Für eine selbstständige Tätigkeit – egal ob freiberuflich oder selbstständig – spricht, dass man in der Wahl von Arbeitszeit und -ort weitgehend unabhängig ist. Gerade Studenten kommt diese Arbeitsweise meist entgegen. Mit den Freiheiten ist gegebenenfalls aber auch ein Mehr an Verantwortung und Arbeit verbunden: Um Steuern und Versicherungen (falls gewünscht und sinnvoll) muss man sich selbst kümmern, dazu Rechnungen schreiben etc. Allerdings ist dieser zusätzliche Mehraufwand gerade bei niedrigen (Neben-) Einkommen überschaubar und sollte einen angehenden Selbstständigen nicht davon abhalten, sein eigener Chef zu werden. der 400,- Euro Jobber … geht einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach, bei der das Arbeitsentgelt regelmäßig 400 Euro im Monat nicht übersteigt. Bis zu dieser Grenze ist der Arbeitnehmer von der Sozialversicherung befreit. Die Pauschalabgaben werden vom Arbeitgeber getragen, d. h., dass der Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt brutto für netto bekommt. Ebenso verhält es sich mit Tätigkeiten, die der Arbeitnehmer maximal 50 Arbeitstage bzw. zwei Monate ausübt: Auch bei einer solchen kurzfristigen Beschäftigung handelt es sich um einen Minijob. |
Link-Tipps Infos zu Minijobs:
Allgemeine Infos und Definitionen zur Selbstständigkeit:
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